Grill-Pavillon

 

 

Grillen in der Natur

Die Mitglieder des Heimatvereins haben in  Eigenleistung und durch Spenden einen öffentlichen Grill-Pavillon erstellt. Diesen können Sie kostenfrei und auf eigene Gefahr nutzen. Eine rechtzeitige Anmeldung ist jedoch erforderlich.

Anmeldung

 

Hüttenwart Bernd Langenbach
Telefon: 02741 – 937680 oder 0151 543 77952

oder

Hüttenwart Bernd Puttkammer
Telefon: 02741 – 24044 oder 0171 – 5317908

An alle Nutzer des  Pavillons:

Denken Sie bitte daran, dass der Pavillon in Eigenleistung erstellt wurde.
Mitglieder unseres Heimatvereins haben in ihrer Freizeit unentgeltlich gearbeitet.
Das Material und das Inventar wurden mit Spenden finanziert.
Durch Ihre Einsicht und Ihr Verständnis helfen Sie uns, die Anlage zu erhalten.

Es bedankt sich der
Heimatverein Schutzbach e. V

Hausordnung

Nutzung

Die Nutzung des Grillpavillons geschieht auf „eigene Gefahr“.

Sie ist kostenfrei, muss aber grundsätzlich angemeldet und genehmigt werden:
Hüttenwart Bernd Langenbach (Telefon 02741-937680 oder 0171-4221671) oder

Hüttenwart Bernd Puttkammer (Telefon 02741-24044 oder 0171-5317908)

  • Als Kaution sind 50 € zu hinterlegen. Der Grillrost ist beim Hüttenwart auszuleihen.
  • Für Brennmaterial (Grillkohle/-briketts, trockenes Holz) hat der Nutzer selbst zu sorgen.
  • Offenes Feuer darf nur an der dafür vorgesehenen Feuerstelle gemacht werden.
  • Abfälle egal welcher Art dürfen unter keinen Umständen verbrannt werden.
  • In den Bach dürfen weder Reinigungsmittel, noch sonstige Schadstoffe eingeleitet werden.
  • Das Abbrennen von Feuerwerken oder Feuerwerkskörpern ist verboten.
  • Feuer und Grill bedürfen der ständigen Überwachung!
  • Beim Verlassen der Anlage hat der Nutzer dafür zu sorgen, dass der Grill und die
  • Feuerstelle, sowie vorhandene Glut vollständig erloschen sind.
Toilette

Für eine mobile Toilette hat jeder Nutzer selbst zu sorgen
z.B. über die Fa. TOI TOI & DIXI Sanitärsysteme GmbH, Tel. 02056 – 981 00).

Lärmvermeidung

Zwischen 22:00 Uhr und 08:00 Uhr darf keine Lärmbelästigung entstehen. Dies gilt auch für Automusikanlagen und alle anderen Schall- und Tonanlagen.

Kraftfahrzeuge
  • Auf dem Gelände dürfen maximal zwei Versorgungsfahrzeuge abgestellt werden.
  • Ausreichend Parkraum steht unterhalb des Sportplatzes zur Verfügung.
  • Auf die Anlieger ist bei An- und Abfahrt Rücksicht zu nehmen.
Reinigung
  • Der Grillpavillon ist vom Nutzer besenrein zu übergeben.
  • Die Müllentsorgung wird durch den Nutzer selbst durchgeführt.
  • Der ausgehändigte Grillrost ist gereinigt dem Hüttenwart zurückzugeben.
Haftung
  • Schäden an der Anlage sind dem Heimatverein unverzüglich zu melden.
  • Der Nutzer haftet für alle durch ihn entstandenen Schäden am Inventar, am
    Pavillon und den Außenanlagen im vollen Umfang.

Grillpavillon Helfertreffen

Grillpavillon Dachverschalung